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VG Würzburg: Ablehnung, Aufhebung und Rückforderung der Überbrückungshilfe IV, unzulässige Klage, formunwirksame Klageerhebung, Versäumung der Klagefrist, unwirksame Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax, zwingende Verpflichtung von Steuerberatern zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach - beSt, unwirksame Klagerücknahme mangels elektronischer Übermittlung über das beSt, keine Ausnahme und keine Wiedereinsetzung, formunwirksame Einreichung von Schriftsätzen und Erklärungen nicht entschuldbar
Gerichtsbescheid vom 30.01.2024 – W 8 K 23.1036